Ausnahmebewilligung

Bundesgericht untersagt Umbauprojekt für SAC-Hütte im Val Mora

Das Val Mora ist ein Juwel für alle Naturliebhaber:innen und Wanderbegeisterten – ein abgelegenes und unberührtes Hängetal im Kanton Graubünden an der Grenze zu Italien, umrahmt von einer eindrücklichen Berglandschaft und begleitet vom Bach Aua da Val Mora. In diesem Tal liegt die Alp Sprella mit einem Alp- und Stallgebäude

Bauen in lärmbelasteten Gebieten

Die neue Ausgabe des Architekturmagazins Modulør enthält einen Beitrag von Regula Fellner zum Thema «Bauen in lärmbelasteten Gebieten». Der Beitrag ist hier abrufbar.

Bundesgericht: Erwächst die Verweigerung der Baubewilligung in formelle Rechtskraft, kann die Rechtmässigkeit einer Anbaute nicht erneut im Verfahren betr. Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands überprüft werden

Sachverhalt: A ist Eigentümerin eines Wohnhauses in der Gemeinde Maur ZH, in welchem sie mit B wohnt. Für die bereits erstellte Sitzplatzüberdachung an der nordöstlichen Ecke des Wohnhauses sowie gleichzeitiger Erweiterung zu einem Wintergarten ersuchte sie um eine (nachträgliche) Baubewilligung. Diese wurde ihr schliesslich verweigert. Der dagegen erhobene Rekurs wurde

Bundesgericht: Identitätserfordernis eines Ersatzneubaus im Landschaftsschutzgebiet nicht erfüllt

Der Beschwerdegegner plante, sein Wohnhaus mit angebauter Scheune in der Stadt St. Gallen abzubrechen und als Wohnhaus wieder aufzubauen. Sein Grundstück liegt in der Landwirtschaftszone und in einem Landschaftsschutzgebiet. Dem Beschwerdegegner wurde die Baubewilligung unter Auflagen erteilt. Dagegen wehrte sich die Beschwerdeführerin. Nachdem die beschwerdeführende Stiftung bei sämtlichen Instanzen unterlag,

Bauen ausserhalb der Bauzone: Verweigerung einer nachträglichen Baubewilligung für den Einbau einer Küche im Dachgeschoss

In einem vor wenigen Tagen veröffentlichten Urteil vom 30. Mai 2023 befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob die Vorinstanz die nachträgliche Baubewilligung für den Einbau einer Küche im Dachgeschoss einer landwirtschaftlichen Wohnbaute ausserhalb der Bauzone zu Recht verweigert hatte. Dem Urteil lag der folgende Sachverhalt zugrunde: Ein in