Ausserordentliche Kündigung bei gewerbsmässiger Untervermietung (wie z.B. Airbnb) zulässig
Mit Urteil vom 7. Februar 2024 hat das Mietgericht Zürich (MJ230070-L, ZMP 2024 Nr. 5) zusammenfassend festgehalten, dass die gelegentliche Untervermietung einer Mietwohnung über Buchungsplattformen (wie z.B. booking.com oder Airbnb) im Rahmen des vertraglich vereinbarten Wohnzwecks zulässig ist. Hingegen stellt die gewerbliche Untervermietung ohne die Zustimmung der Vermieterin eine Mietvertragsverletzung