Anzeigeverfahren

Der Kanton Zürich prüft Anpassungen im Baubewilligungsverfahren

Am 27. Februar 2023 hat der Kantonsrat des Kantons Zürich eine Motion angenommen, mit welcher zonenkonforme Nutzungsänderungen von Gebäuden künftig im Anzeigeverfahren bewilligt werden sollen. Gemäss einer anderen Motion sollen auch die Fristen für die Behandlung in den Baubewilligungsverfahren verkürzt werden: Eine Vorprüfung soll neu in zwei statt drei Wochen