Bundesrat nimmt Anpassungen an Verordnungen aus dem Umweltbereich vor
An seiner Sitzung vom 31. Mai 2024 hat der Bundesrat Anpassungen an vier Verordnungen aus dem Umweltbereich genehmigt. Die Anpassungen betreffen unter anderem die Altlasten-Verordnung. Nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen müssen bei gewissen Sanierungen von belasteten Standorten grosse Materialmengen in Entsorgungsanlagen transportiert, dort behandelt und schliesslich an einen Ort gebracht