Altlasten-Verordnung

Bundesrat nimmt Anpassungen an Verordnungen aus dem Umweltbereich vor

An seiner Sitzung vom 31. Mai 2024 hat der Bundesrat Anpassungen an vier Verordnungen aus dem Umweltbereich genehmigt. Die Anpassungen betreffen unter anderem die Altlasten-Verordnung. Nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen müssen bei gewissen Sanierungen von belasteten Standorten grosse Materialmengen in Entsorgungsanlagen transportiert, dort behandelt und schliesslich an einen Ort gebracht

UVEK eröffnet Vernehmlassung über Verordnungen im Umweltbereich

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat gestern die Vernehmlassung über Änderungen der Altlasten-Verordnung, der Gewässerschutz- und der Waldverordnung sowie der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung eröffnet.  In der Schweiz gibt es rund 38’000 belastete Standorte, von denen schätzungsweise 4’000 sanierungsbedürftig sind. Insgesamt werden schweizweit jährlich rund 300’000 t Aushubmateriel