Airbnb

Ausserordentliche Kündigung bei gewerbsmässiger Untervermietung (wie z.B. Airbnb) zulässig

Mit Urteil vom 7. Februar 2024 hat das Mietgericht Zürich (MJ230070-L, ZMP 2024 Nr. 5) zusammenfassend festgehalten, dass die gelegentliche Untervermietung einer Mietwohnung über Buchungsplattformen (wie z.B. booking.com oder Airbnb) im Rahmen des vertraglich vereinbarten Wohnzwecks zulässig ist. Hingegen stellt die gewerbliche Untervermietung ohne die Zustimmung der Vermieterin eine Mietvertragsverletzung

Stadt Luzern schränkt Plattformen wie Airbnb deutlich ein

Die Stimmbevölkerung der Stadt Luzern hat letzten Sonntag, 12. März 2023, eine SP-Initiative mit einem Ja-Stimmenanteil von 64.3% gutgeheissen, die die Vermietung einer Wohung über Airbnb oder ähnliche Plattformen nur noch an maximal 90 Tagen im Jahr zulässt. Der weniger strenge Gegenvorschlag des Stadtrats wurde abgelehnt. Die Medienmitteilung findet sich