März 7, 2025

Bundesgericht: Zur Frage der Handlungspflicht der Stockwerkeigentümergemeinschaft in Bezug auf die Durchsetzung reglementarischer Vorschriften

Am 3. März 2025 hat das Bundesgericht im zur Publikation vorgesehenen Entscheid BGer 5A_17/2024 über die Frage entschieden, inwieweit die Stockwerkeigentümergemeinschaft verpflichtet ist, gegen eine Reglementsverletzung vorzugehen. Im vorliegenden Fall verneinte das Bundesgericht eine Handlungspflicht. Sachverhalt und Erwägungen: Der Sachverhalt drehte sich um in der Stockwerkeinheit zz neu verbaute Bodenbeläge. Nach