Bundesgericht: Rüge, wonach Mietzinserhöhung aufgrund der Verwendung eines falschen bzw. veraltetenen Formular nichtig sei, muss sofort vorgebracht werden, ansonsten ist sie rechtsmissbräuchlich
Im kürzlich publizierten Entscheid des Bundesgerichts 4A_409/2022 vom 19. September 2023 haben die Mieter als Kläger unter anderem geltend gemacht, die Vermieterin als Beklagte habe für die Mietzinserhöhung veraltete Formulare verwendet. Die Vorinstanz führte diesbezüglich aus, dass aus den Angaben auf der Vorderseite der für die Anzeige der Mietzinserhöhungen verwendeten