Änderungen im Obligationenrecht betreffend Baumängel
Am 19. Oktober 2022 hat der Bundesrat den Gesetzesentwurf sowie die Botschaft zu Änderungen im Obligationenrecht, welche insbesondere Baumängel betreffen, veröffentlicht. Die Situation von Bauherren sowie Käuferinnen und Käufer von Grundstücken mit neu erstellten Bauten soll verbessert werden. Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen in aller Kürze Folgendes: Verlängerung der Rügefrist: Statt